dieser Grundsatz steht seit 1981 in der Bundesverfassung. Bei gleicher Arbeit verdienen Frauen aber immer noch rund 20% weniger als ihre mänlichen Kollegen – das geht nicht.
Im privaten Sektor verdienen Frauen rund einen Fünftel weniger als Männer. Dabei ist der nicht erklärbare Lohnunterschied zwischen den beiden Geschlechtern nach wie vor über 8%. Das heisst, fast die Hälfte des gesamten Lohnunterschiedes lässt sich nicht mit Merkmalen im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle erklären. So entgehen den Frauen bei gleichwertiger Arbeit Monat für Monat durchschnittlich 678 Franken.
Auch die erklärbaren Lohnunterschiede zeugen von Ungerechtigkeit: Überdurchschnittlich viele Frauen arbeiten in Tieflohnjobs. 20 Jahre nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes gibt es im beruflichen Alltag noch immer keine Gleichstellung zwischen den Geschlechtern. Neben der Lohndiskriminierung haben Frauen schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sind bei Weiterbildungen benachteiligt und mit der Unterbewertung ihrer Berufe konfrontiert. Alles Tatsachen, welche die Lohndifferenz noch vergrössern.
Forderungen:
- verbindliche Lohnkontrollen in den Betrieben
- zwingende und sofortige Anpassung diskriminierender Löhne
- Sanktionen bei Verstössen